Rechtsprechung
   BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29689
BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02 (https://dejure.org/2004,29689)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02 (https://dejure.org/2004,29689)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 26 W (pat) 40/02 (https://dejure.org/2004,29689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr i.S. der genannten Vorschrift ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr i.S. der genannten Vorschrift ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02
    Das gilt auch für grafisch stark ausgestaltete Schriftformen, sofern sie für den deutschen Durchschnittsverbraucher ohne weiteres lesbar sind (BGH GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 28.01.2004 - 26 W (pat) 40/02
    Hiervon ausgehend reichen die schriftbildlichen Unterschiede der in den beiden Marken enthaltenen Wörter "TUI" und "TUL" zumindest bei einer Wiedergabe in Normalschrift, d.h. mit großem Anfangsbuchstaben und im übrigen mit kleinen Buchstaben als "Tui" bzw "Tul", die - wie dem Senat aus eigener Sachkunde bekannt ist - jedenfalls bei der Wiedergabe der Widerspruchsmarke in der Presse häufig zu beobachten ist, und bei einer vollständigen Wiedergabe in Kleinbuchstaben - "tui"/"tul" - für eine Verneinung der Verwechslungsgefahr gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht mehr aus, auch wenn zugunsten der Markeninhaberin berücksichtigt wird, dass die Markenwörter Kurzwörter sind und dass es sich bei den beiderseitigen Dienstleistungen um solche von nicht geringem Preis handelt, die deshalb regelmäßig nicht nur im Vorbeigehen in Anspruch genommen werden; denn auch bei Kurzwörtern müssen die Abweichungen in jeder Hinsicht deutlich in Erscheinung treten (BGH GRUR 1957, 499, 502 - Wipp).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht